Chemikalienpolitik für Umwelt und Gesundheit – Was jetzt zu tun ist
DOI: 10.5281/zenodo.23105005
Zusammenfassung
Chemikalien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie stecken u. a. in Kosmetik, Lebensmitteln, Verpackungen, Kleidung oder Elektronik. Jedoch entwickeln sich Umweltchemikalien weltweit zu einer wachsenden Gefahr für Umwelt und Gesundheit: Die globale Produktion synthetischer Chemikalien steigt rasant an – und damit auch die Menge und Vielfalt der Stoffe, die in die Umwelt gelangen. Welche Dimension diese Entwicklung inzwischen erreicht hat, zeigt das Konzept der planetaren Grenzen: Für neuartige Substanzen („novel entities“), zu denen Chemikalien, Kunststoffe und ihre Zusatzstoffe zählen, gilt die Grenze bereits als überschritten. Das bedeutet, dass die Produktion und Freisetzung dieser Stoffe ein Ausmaß erreicht hat, das ein Risiko für die Stabilität des Erdsystems und damit auch für die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen birgt.
Besonders relevant für unsere Gesundheit sind dabei hormonaktive Stoffe, sogenannte „endokrine Disruptoren“ (Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs). Sie greifen in das menschliche Hormonsystem ein und stehen Studien zufolge u. a. mit Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfähigkeit, Stoffwechselerkrankungen sowie hormonabhängigen Krebsformen in Verbindung. Die gesundheitlichen Risiken sind dabei ungleich verteilt: Besonders vulnerabel sind Menschen in sensiblen Entwicklungsphasen wie Schwangerschaft oder Frühkindheit. Zudem beeinflussen sozio-ökonomische Faktoren, wie stark Menschen belastet sind und wie gut sie sich schützen können.
Die wachsende Belastung durch Umweltchemikalien ist dabei auch ein volkswirtschaftlicher Faktor: Allein die EDC-bedingten Gesundheitskosten in der EU belaufen sich auf über 160 Milliarden Euro jährlich, während eine konsequente Regulierung im Vergleich deutlich günstiger wäre. Prävention ist damit auch ökonomisch die überlegene Strategie.
Trotzdem bleibt die europäische Chemikalienpolitik hinter dieser Erkenntnis zurück: Die Reform der zentralen EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) wurde vorerst ausgesetzt, ein EU-weites Verbot der besonders langlebigen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS, „Ewigkeitschemikalien“) ist noch nicht beschlossen. Zudem könnten die Übergangsfristen für manche Anwendungen bis in die 2040er Jahre reichen. Länder wie Dänemark und Frankreich zeigen mit nationalen PFAS-Verboten für ausgewählte Produkte bereits, dass nationales Handeln möglich ist. Deutschland trägt als einer der größten Chemieproduzenten der Welt besondere Verantwortung – und hat die Möglichkeit, auf EU-Ebene wie national voranzugehen.
Empfehlungen
Bundespolitische Ebene:
- Auflage eines nationalen Aktionsplans zu endokrin wirksamen Chemikalien
- Prüfung nationaler Schutzmaßnahmen bei Verzögerungen auf EU-Ebene
- Stärkung des Vollzugs des Chemikalienrechts
- Verbesserung des Schutzes besonders belasteter und vulnerabler Gruppen
- Stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Schutz der Gesundheit
EU-Ebene:
- Verschärfung statt Aufweichung der EU-Chemikalienverordnung (REACH)
- Gruppenbasierte Regulierung und Einbezug von Mischungseffekte
- Konsequente Anwendung des Essential-Use-Konzepts und geschlechtergerechte Umsetzung der europäischen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS)
- Ambitionierte Umsetzung des globalen Rahmenwerks für Chemikalien (GFC)
1. Umweltchemikalien: Eine unterschätzte Gefahr für Umwelt und Gesundheit
Chemikalien sind aus unserem Alltag und aus zentralen gesellschaftlichen Bereichen wie Medizin, Landwirtschaft, Energie, Bau, Mobilität und Ernährung nicht mehr wegzudenken. Wissenschaftliche Analysen zeigen jedoch, dass die chemische Verschmutzung zu einer wachsenden globalen Gesundheitsund Umweltgefahr geworden ist.¹, ² Die Produktion synthetischer Chemikalien hat sich seit 1950 etwa verfünfzigfacht und wird sich Prognosen zufolge bis 2050 erneut verdreifachen.³ Ursächlich hierfür sind vor allem Bevölkerungswachstum, wirtschaftliche Entwicklung sowie die vielseitigen technischen Eigenschaften synthetischer Chemikalien – etwa ihre Kosteneffizienz, Langlebigkeit und gezielte Funktionalität (z. B. Wasser‑, Fett- oder Hitzebeständigkeit) –, die sie für immer mehr Branchen wie Landwirtschaft, Bauwesen, Elektronik oder Konsumgüterproduktion attraktiv machen.³ Derzeit sind schätzungsweise 350.000 Chemikalien und chemische Gemische auf dem Markt – viele davon nur unzureichend auf ihre Risiken für Mensch und Umwelt geprüft.⁴ Umweltchemikalien sind damit kein Randphänomen, sondern ein zentraler, politisch unzureichend adressierter Gesundheits- und Umweltfaktor mit erheblichen gesellschaftlichen und ökonomischen Folgekosten, die dem wirtschaftlichen Nutzen ihres Einsatzes gegenüberstehen.
Hormonaktive Chemikalien im Alltag
Besonders relevant für Gesundheit und Ökosysteme sind hormonaktive Stoffe, sogenannte „endokrine Disruptoren“ (Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs). Sie greifen in das hormonelle System von Menschen und Tieren ein, indem sie z. B. Produktion, Transport, Abbau oder Wirkung körpereigener Hormone stören oder Hormonrezeptoren imitieren bzw. blockieren.⁵, ⁶ Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) stuft EDCs daher bereits seit 2012 als zunehmendes Problem für die globale Gesundheit ein.⁶ Über 1.000 Stoffe gelten inzwischen als hormonaktiv.⁵ Da der Großteil der übrigen Chemikalien nie systematisch auf hormonelle Auswirkungen geprüft wurde, dürfte die tatsächliche Zahl deutlich höher liegen.⁵ Da Hormone bereits in geringen Konzentrationen wirken, können EDCs schon bei niedrigen Dosen gesundheitliche Effekte auslösen. Die Dosis-Wirkungs-Beziehung verläuft dabei oft nicht linear, wodurch klassische toxikologische Grenzwertkonzepte nur bedingt anwendbar sind.⁵
Zu den wichtigsten EDC-Stoffgruppen zählen Schwermetalle wie Blei und Arsen, per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS, sogenannte „Ewigkeitschemikalien“), Bisphenole, Phthalate (Weichmacher) sowie zahlreiche Pestizide.⁵ Der Kontakt mit EDCs erfolgt im Alltag über viele unterschiedliche Wege: über die Atemluft – etwa durch Feinstaub im Außenbereich oder Flammschutzmittel in der Innenraumluft –, über Hautkontakt mit Kosmetika, Textilien oder Reinigungsmitteln, über das Trinkwasser sowie über die Nahrung, bspw. durch Pestizidrückstände oder Lebensmittelverpackungen (siehe Abbildung 1). Fettlösliche und persistente Chemikalien können sich zudem im Fettgewebe von Tieren anreichern und werden dort nur langsam abgebaut, weshalb tierische Lebensmittel stärker belastet sein können als pflanzliche. Nimmt etwa ein Fisch über sein Leben hinweg kontinuierlich kleine Mengen einer solchen Chemikalie auf, kann sich deren Konzentration in seinem Körperfett gegenüber dem Wasser vervielfachen – ein Effekt, der sich entlang der Nahrungskette weiter verstärken kann.⁷ Auch langlebige Stoffe wie PFAS, die nicht fettlöslich sind, reichern sich entlang der Nahrungskette an: Je nach Lebensmittelkategorie enthielten zwischen 14 % (Fleisch) und 69 % (Fisch) der untersuchten Proben mindestens eine der vier regulierten PFAS-Verbindungen.⁸
Die gesundheitlichen Folgen betreffen praktisch alle Organsysteme (siehe Abbildung 2). Studien bringen EDCs u. a. mit Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfähigkeit, Schwangerschaftskomplikationen, gestörter kindlicher Neuroentwicklung (z. B. ADHS, verminderter IQ), Stoffwechselerkrankungen wie Adipositas und Diabetes, HerzKreislauf- und Immunerkrankungen sowie hormonabhängigen Krebsformen wie Brustund Prostatakrebs in Verbindung.⁵ Besonders sensibel sind bestimmte Entwicklungsphasen mit hoher hormoneller Aktivität, in denen bereits geringe hormonelle Störungen langfristige Folgen haben können.⁵, ⁹ Allein für bisphenolbedingte Stoffwechselerkrankungen schätzt eine aktuelle globale Analyse einen Anstieg von 68 Millionen Fällen im Jahr 2000 auf 127 Millionen im Jahr 2024.¹⁰ Wie verbreitet die Exposition in Deutschland ist, zeigt eine Untersuchung des Umweltbundesamts: Bisphenol A war im Urin von 96 % der untersuchten Kinder und Jugendlichen in Deutschland nachweisbar.¹¹
Umweltchemikalien
Als Umweltchemikalien werden Stoffe bezeichnet, die durch menschliches Handeln – etwa bei Herstellung, Nutzung oder Entsorgung – in die Umwelt gelangen und dort Menschen, Tiere oder Ökosysteme beeinträchtigen können. Der Begriff umfasst sowohl künstlich hergestellte Substanzen wie PFAS, Bisphenole oder Phthalate als auch natürlich vorkommende Stoffe wie Schwermetalle, sofern diese durch menschliche Aktivität in umweltschädlichen Mengen freigesetzt werden.⁴
Cocktail-Effekte und das Vorsorgeprinzip
Die Beurteilung der tatsächlichen Gesundheitsrisiken von EDCs wird durch mehrere Faktoren erschwert. Menschen sind im Alltag nie nur einer Chemikalie, sondern einem individuellen Cocktail aus bis zu mehreren hundert Substanzen gleichzeitig ausgesetzt.¹3,¹⁴ Diese können sich in ihrer Wirkung addieren oder sogar gegenseitig verstärken, sodass auch Konzentrationen unterhalb der für Einzelstoffe regulatorisch festgelegten Grenzwerte gesundheitsschädlich wirken können – der sogenannte Cocktail- oder Mischungseffekt. Zu den gesundheitlichen Folgen solcher Mischexpositionen liegt bislang deutlich weniger belastbare Evidenz vor als zu Einzelstoffen wie Bisphenolen.¹⁴ Da Sicherheitsbewertungen fast ausschließlich Einzelstoffe betrachten, wird diese Realität wissenschaftlich wie regulatorisch bislang unzureichend abgebildet.¹⁴, ¹⁵ Wissenschaftlerinnen und zivilgesellschaftliche Organisationen fordern deshalb einen Mischungsbewertungsfaktor (Mixture Allocation Factor, MAF), der solche Kombinationswirkungen künftig systematisch in die Risikobewertung einbeziehen soll.¹⁴, ¹⁶ Die Europäische Kommission hat einen MAF bereits 2020 in ihrer Chemikalienstrategie als mögliches Instrument benannt – umgesetzt ist er bislang jedoch nicht.¹⁷ Die Wissenschaftlerinnen schlagen vor, den MAF nach dem Prinzip eines sogenannten „Risk Cup“ umzusetzen – ähnlich wie bei einem CO₂-Budget müssten sich dann alle Stoffe eine insgesamt tolerierbare Belastung teilen.¹⁶ Hinzu kommt, dass sich Erkrankungen oft erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Exposition zeigen. Da Menschen zudem unterschiedlich empfindlich reagieren und Erkrankungen in der Regel multifaktoriell bedingt sind, lässt sich oft nur schwer klären, welche Exposition wann und in welchem Ausmaß zu einer Erkrankung beiträgt.⁵
Wissenschaftliche Unsicherheit wird in der Chemikalienregulierung häufig als Argument gegen präventive Maßnahmen angeführt. Dabei ist das Vorsorgeprinzip ausdrücklich im EU-Primärrecht verankert und bildet eine Grundlage der EU-Umweltpolitik.¹8 Die Europäische Kommission stellt klar: Es greift insbesondere dann, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse keine vollständige Risikobewertung erlauben.¹⁹ Wissenschaftliche Unsicherheit steht daher vorbeugenden Maßnahmen nicht entgegen – im Gegenteil: Sie kann präventives Handeln sogar begründen.
Chemikalienverschmutzung als planetare Krise
Die rasant steigende Produktion und Freisetzung von Umweltchemikalien hat längst auch eine planetare Dimension erreicht. Rockström et al. entwickelten 2009 das Konzept der planetaren Grenzen – einen sicheren Handlungsraum für die Menschheit, innerhalb dessen die Stabilität des Erdsystems und damit menschliches Wohlergehen erhalten bleiben sollen. Das Modell umfasst neun Belastungsbereiche, darunter Klimawandel, Integrität der Biosphäre und neuartige Substanzen („novel entities“).²⁰ Die Grenze für neuartige Substanzen – zu denen synthetische Chemikalien, Kunststoffe und ihre Zusatzstoffe zählen – gilt nach aktuellem Stand bereits als überschritten.³ Dabei geht es nicht um einzelne Schadstoffe, sondern um die zunehmende chemische Veränderung des Erdsystems insgesamt: Vielfalt, Menge, Persistenz und weltweite Verbreitung synthetischer Stoffe übersteigen längst die Fähigkeit, ihre Auswirkungen zu erfassen und zu kontrollieren.⁴ Die chemische Verschmutzung ist damit – neben Klimawandel und Biodiversitätsverlust – eine der drängendsten planetaren Krisen.
Besonders anschaulich zeigt sich dies an der Plastikverschmutzung. Kunststoffe gehören zu den wichtigsten menschengemachten
Stoffströmen und werden in großen Mengen produziert, genutzt und freigesetzt.²¹ Ein Teil entsteht als Mikroplastik – Kunststoffpartikel unter fünf Millimetern –, das über Wasser, Nahrung und Luft in die Umwelt und in den menschlichen Körper gelangt.²² Eine aktuelle systematische Übersichtsarbeit kommt zu dem Schluss, dass Mikroplastik die reproduktive, digestive und respiratorische Gesundheit beeinträchtigen kann, auch wenn zu Exposition, Dosis und Langzeitfolgen weiterhin Wissenslücken bestehen.²³ Plastikverschmutzung ist damit nicht nur sichtbarer Ausdruck der planetaren Chemikalienbelastung, sondern zeigt auch die Schwierigkeiten, eine stetig wachsende Zahl synthetischer Materialien zu bewerten und zu regulieren.⁴, ²¹
Das Vorsorgeprinzip: Grundlage der EU-Umweltpolitik
Das Vorsorgeprinzip ist einer der Grundpfeiler der EU-Umweltpolitik und ausdrücklich in Artikel 191(2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert.¹⁸ Es erlaubt der EU und ihren Mitgliedstaaten, vorbeugende Maßnahmen gegen mögliche Gesundheits- oder Umweltschäden zu ergreifen, bevor ein ursächlicher Zusammenhang wissenschaftlich vollständig belegt ist.¹⁹ In bestimmten Fällen kann dabei auch die Beweislast auf Herstellerinnen oder Importeurinnen verlagert werden.¹⁹
Chemikalienverschmutzung, Klimawandel und Biodiversitätsverlust sind dabei keine unabhängigen Krisen, sondern eng verknüpft und können sich gegenseitig verstärken. Die chemische Industrie ist energie- und rohstoffintensiv und stützt sich stark auf fossile Rohstoffe.²4 Die damit verbundenen Treibhausgasemissionen tragen erheblich zum Klimawandel bei. Zugleich kann der Klimawandel beeinflussen, wie bestimmte Chemikalien in der Umwelt verteilt werden, wie lange sie dort bleiben, wie giftig sie sind und wie stark Menschen mit ihnen in Kontakt kommen.²5
Auch am Beispiel Plastik zeigt sich diese Rückkopplung. Die meisten Kunststoffe werden aus Erdöl hergestellt.24 Herstellung, Nutzung und Entsorgung verursachen mit rund 3,4 % der weltweiten Treibhausgasemissionen (2019) erhebliche Klimawirkungen, während der Klimawandel die Mobilisierung von Plastikpartikeln auf mehreren Wegen beeinflusst – neben Extremwetterereignissen beschleunigen auch steigende Temperaturen und verstärkte UV-Strahlung den Zerfall von Plastik in Mikroplastik.²¹, ²⁶ Um die Plastikverschmutzung wirksam einzudämmen, braucht es zweierlei: den Ausbau von Entsorgungssystemen in besonders betroffenen Ländern und eine konsequentere Verantwortungsübernahme der Industrieländer. Denn auch Deutschland zählt zu den weltweit größten Exporteurinnen von Plastikmüll und verlagert so einen erheblichen Teil seines Abfalls in Länder mit schwächerer Entsorgungsinfrastruktur.²⁷ Ansatzpunkte sind etwa eine erweiterte Herstellerinnenverantwortung (Extended Producer Responsibility) und der Abbau von Abfallexporten.²¹ Umgekehrt können auch Klimaschutzmaßnahmen neue chemische Belastungen erzeugen, wenn sie chemische Stoffe und globale Lieferketten nicht mitdenken: So enthalten zentrale Technologien der Energiewende wie Brennstoffzellen, Elektrolyseure oder Batterien bislang häufig PFAS.²⁸ Wirksamer Gesundheitsschutz erfordert daher, Chemikalien‑, Klima- und Biodiversitätspolitik zusammenzudenken.
2. Risikogruppen geziehlt schützen
Die gesundheitlichen Risiken durch Umweltchemikalien sind in der Bevölkerung ungleich verteilt. Manche Menschen sind besonders gefährdet, weil sie aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen, ihrer Lebensbedingungen oder ihrer sozialen Situation stärker mit Schadstoffen in Kontakt kommen oder empfindlicher darauf reagieren.
Biologische und expositionsbezogene Vulnerabilität
Biologisch bedingt ist die Vulnerabilität vor allem in Lebensphasen mit starken hormonellen Veränderungen erhöht, etwa in Schwangerschaft und Frühkindheit, Pubertät oder Wechseljahren.⁵ Viele EDCs, darunter PFAS und Bisphenole, können die Plazentaschranke überwinden und sich im Fötus anreichern.⁵ Neugeborene und Kleinkinder verfügen zudem über unreife Entgiftungssysteme, etwa eine eingeschränkte Leberentgiftungskapazität, wodurch Schadstoffe langsamer abgebaut werden.⁵ Vulnerabler sind auch Menschen mit Vorerkrankungen. Menschen, die bereits an Diabetes, HerzKreislauf- oder Immunerkrankungen leiden, reagieren auf zusätzliche Chemikalienbelastungen empfindlicher, da vorgeschädigte Organsysteme über geringere Kompensationsreserven verfügen.²9
Auch Art und Höhe der Exposition unterscheiden sich zwischen Bevölkerungsgruppen. Kinder nehmen im Verhältnis zu ihrer Körpergröße bspw. mehr Luft und Nahrung auf als Erwachsene. Außerdem erkunden sie ihre Umwelt häufig mit dem Mund und haben öfter direkten Kontakt mit dem Boden. Dadurch nehmen sie anteilig mehr Schadstoffe auf. Hinzu kommen unterschiedliche Expositionsmuster durch Produktnutzung: Kosmetika, Körperpflegeprodukte, Windeln, Reinigungsmittel oder Menstruationsprodukte sind relevante Chemikalienquellen und werden von Bevölkerungsgruppen unterschiedlich häufig genutzt.⁵, ³⁰ Geschlechtsspezifische Faktoren beeinflussen die Vulnerabilität ebenfalls. Fraueni sind nicht nur während Schwangerschaft und Stillzeit besonders belastet, sondern können über den gesamten Lebensverlauf erhöhten Chemikalienexpositionen ausgesetzt sein – etwa durch die überproportionale Nutzung der genannten Kosmetik- und Körperpflegeprodukte.³⁰, ³¹ Gleichzeitig betreffen hormonabhängige Erkrankungen wie Endometriose, Schilddrüsenerkrankungen und bestimmte Krebsformen Frauen überproportional.⁵ Geschlechtsspezifische Vulnerabilität ergibt sich damit aus biologischen Faktoren ebenso wie aus Expositionsmustern und gesellschaftlich geprägten Lebensbedingungen.
Soziale ud strukturelle Ungleichheiten
Daneben beeinflussen soziale und strukturelle Bedingungen die Chemikalienbelastung und die Möglichkeit, ihr auszuweichen. Dabei darf jedoch nicht die einfache Annahme getroffen werden, dass niedrigerer sozio-ökonomischer Status grundsätzlich stärkere Belastung bedeutet: Bei PFAS etwa können Menschen mit höherem Einkommen stärker belastet sein – zurückgeführt u. a. auf den häufigeren Gebrauch hochpreisiger PFAS-haltiger Konsumprodukte wie Outdoorund Funktionstextilien oder Antihaft-Beschichtungen –, während andere Schadstoffe eher mit sozialer Benachteiligung verbunden sind.³² So wiesen Kinder aus Haushalten mit einem niedrigen sozio-ökonomischen Status im bundesweiten Human-Biomonitoring höhere Konzentrationen von Abbauprodukten des Weichmachers Diethylhexylphthalat (DEHP) auf als Kinder aus Haushalten mit einem hohen sozio-ökonomischen Status.³³ Für Deutschland und Europa zeigen aktuelle Analysen zudem, dass räumliche Nähe zu PFAS-belasteten Gebieten und zu bestimmten Schadstoffquellen ein wichtiger Faktor für ungleiche Expositionen ist und stärker ins Monitoring einbezogen werden sollte.³², ³⁴ Auch berufliche Expositionen – etwa in der Landwirtschaft, Reinigungsbranche, Friseurhandwerk oder Gesundheitswesen – tragen zur ungleichen Belastungsverteilung bei.³⁵ Lebens- und Arbeitsbedingungen bestimmen dabei nicht nur die Belastung, sondern auch die Möglichkeiten, diese zu vermeiden. In urbanen Räumen leben einkommensarme Gruppen häufiger in der Nähe potenzieller Emissionsquellen, etwa stark befahrener Verkehrsachsen, Industrieanlagen oder anderer schadstoffemittierender Standorte.³³ Global sind Menschen in ländlichen, einkommensarmen Regionen besonders von kontaminiertem Wasser und Pestizideinsatz betroffen.³⁶ Auch das Ausweichen auf weniger belastete Produkte hängt von Einkommen, Information und Verfügbarkeit ab.³⁰, ³⁶ Diese Faktoren – biologische Empfindlichkeit, Exposition und soziale Lebensbedingungen – wirken oft zusammen: Eine schwangere Person, die in der Nähe einer belastenden Industrieanlage lebt und dort arbeitet, kann durch die Schwangerschaft empfindlicher auf bestimmte Schadstoffe reagieren und gleichzeitig stärker mit ihnen in Kontakt kommen. Wenn zudem der Zugang zu Informationen, Schutzmaßnahmen oder weniger belasteten Produkten eingeschränkt ist, können sich diese Belastungen weiter verstärken.
Umwelt-und Gesundheitsgerechtigkeit als Leitprinzip
Neben der Frage, wer besonders vulnerabel ist, stellt sich damit die Frage, wie Umweltbelastungen und Schutzmöglichkeiten gesellschaftlich verteilt sind. Hier setzt das i Der Asterisk (*) verweist darauf, dass neben cisgeschlechtlichen Frauen auch trans, inter und nicht-binäre Personen eingeschlossen sind, die sich als Frauen identifizieren oder in ähnlicher Weise von frauenspezifischen Belastungsstrukturen betroffen sind. 9 Chemikalienpolitik für Umwelt und Gesundheit – Was jetzt zu tun ist Konzept der Umweltgerechtigkeit an, das auf die faire Verteilung von Umweltbelastungen und ‑ressourcen sowie die Vermeidung unverhältnismäßiger Belastungen bestimmter Gruppen abzielt.³7,³⁸ Im Kontext von Chemikalien bedeutet dies, nicht nur unterschiedliche Expositionsniveaus sichtbar zu machen und zu reduzieren, sondern auch die strukturellen Bedingungen zu betrachten, durch die Belastungen entstehen und ungleich verteilt werden. Die Perspektive der Gesundheitsgerechtigkeit geht darüber hinaus: Sie zielt darauf ab, allen Menschen eine faire Chance auf gesundheitliches Potenzial zu geben und vermeidbare, ungerechte Unterschiede in Gesundheit und ihren sozialen Determinanten zu verringern.³⁹ Für Umweltchemikalien bedeutet dies, neben Expositionsunterschieden auch Unterschiede in biologischer Vulnerabilität, gesundheitlichen Folgen und Zugang zu Prävention und Schutz zu berücksichtigen (siehe Abbildung 3). Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für die Chemikalienpolitik: Ein wirksamer Schutz kann sich nicht allein auf individuelles Verhalten verlassen – gerade vulnerable Gruppen haben nur begrenzte Möglichkeiten, belastete Produkte selbst zu erkennen und zu meiden. Prävention muss deshalb an der Quelle ansetzen, besonders belastende Stoffe vermeiden und sensible Entwicklungsphasen sowie exponierte Bevölkerungsgruppen berücksichtigen. Regulierung und Monitoring müssen zudem kumulative und unterschiedliche Expositionen erfassen, statt sich allein am durchschnittlichen Erwachsenen und der Wirkung einzelner Stoffe zu orientieren.
3. Nichthandeln verursacht hohe Kosten
Die beschriebenen Gesundheitsrisiken sind nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein ökonomisches Problem. Werden Chemikalien erst reguliert, nachdem gesundheitliche und ökologische Schäden eingetreten sind, werden erhebliche Folgekosten – durch Erkrankungen, Behandlung und Rehabilitation, Produktivitätsverluste, Schäden an Ökosystemen sowie die Sanierung belasteter Böden und Gewässer – auf die Allgemeinheit, das Gesundheitswesen und künftige Generationen verlagert.
Gesundheits- und Umweltkosten in Milliardenhöhe
Allein die Gesundheitskosten durch EDCExposition in der EU werden auf jährlich über 160 Milliarden Euro geschätzt. Berücksichtigt werden dabei u. a. Behandlung und Rehabilitation sowie Produktivitätsverluste infolge von Fortpflanzungsstörungen, neurologischen Folgen, Diabetes, Adipositas und Endometriose – Erkrankungen, zu deren Entstehung EDCs beitragen können.⁴⁰. Die Autor*innen der zugrunde liegenden Studie weisen dabei ausdrücklich darauf hin, dass die Schätzung konservativ angelegt ist: Berücksichtigt wurden nur EDCs mit besonders belastbarer wissenschaftlicher Evidenz für einen ursächlichen Zusammenhang – die tatsächlichen Kosten dürften daher eher höher liegen.⁴⁰ Neben den Gesundheitskosten verursachen Chemikalien erhebliche ökologische Schäden: Pestizide tragen zwar kurzfristig zur Steigerung landwirtschaftlicher Erträge bei, schädigen jedoch zugleich Bestäuberinsekten, die zur Bestäubung von rund drei Vierteln aller Nutzpflanzenarten beitragen – wodurch sie an anderer Stelle zu Ertragseinbußen führen können.⁴1 Hinzu kommen Gewässerbelastung und der Verlust von Biodiversität und Ökosystemleistungen und damit zusätzliche gesellschaftliche Kosten. Dazu zählen direkte Kosten wie höhere Gebühren für die Trinkwasseraufbereitung, bspw. bei Nitratsbelastung des Grundwassers, ebenso wie indirekte Kosten durch genau diese Ertragseinbußen sowie den Verlust von Ökosystemleistungen, deren Folgen von Wirtschaft und Gesellschaft getragen werden.⁴² Besonders deutlich wird die ökonomische Dimension am Beispiel der PFAS: Laut einer aktuellen Studie im Auftrag der EU-Kommission verursachen allein vier bereits regulierte PFAS-Stoffe Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) Gesundheitskosten von etwa 40 Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kommen jährlich rund 4 Milliarden Euro für die Sanierung kontaminierter Böden und Gewässer. Ohne zusätzliche Regulierung könnten sich die PFAS-bedingten Schäden in Europa bis 2050 auf rund 440 Milliarden Euro summieren, ein Produktions- und Nutzungsstopp könnte davon etwa 110 Milliarden Euro vermeiden.⁴3 Bereits diese vier längst regulierten Einzelstoffe zeigen damit im Kleinen, was für Umweltchemikalien insgesamt gilt: Je länger eine wirksame Regulierung ausbleibt, desto höher die vermeidbaren Folgekosten.
Ökonomische Vorteile der Regulierug
Die Kosten der Chemikalienbelastung trägtmomentan überwiegend die Gesellschaft, nicht die Verursachenden. Eine Internalisierung würde bedeuten, dass Hersteller*innen für die Folgen ihrer Produkte aufkommen: Dadurch würden Produkte mit schädlichen Chemikalien teurer, während sicherere Alternativen wettbewerbsfähiger würden. Damit entstünde ein Marktanreiz für die Reduktion gefährlicher Chemikalien in Entwicklung und Produktion, den derzeitige Regulierungslücken allerdings untergraben.
Den hohen Kosten des Nichthandelns stehen vergleichsweise geringe Regulierungskosten gegenüber. Eine Evaluation der EU Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; siehe Kapitel 4) von 2016 bis 2020
zeigt, dass der gesellschaftliche Nutzen chemikalienpolitischer Maßnahmen die Kosten deutlich übersteigt: Die Kosten für Beschränkungen und den Umstieg auf sicherere Alternativen werden auf rund 0,5 Milliarden
Euro jährlich geschätzt. Demgegenüber stehen gesundheitliche und ökologische Vorteile von über 2,1 Milliarden Euro pro Jahr und damit ein Nutzen, der etwa viermal höher ist als die Kosten.⁴4 Aus wirtschaftlicher Sicht spricht daher vieles für eine strengere Chemikalienregulierung: Sie reduziert Gesundheits- und Umweltschäden, senkt langfristig gesellschaftliche Kosten und schafft Innovationsanreize für sichere Alternativen. Die anhaltende Verzögerung wirksamer Chemikalienregulierung führt hingegen dazu, dass vermeidbare
Belastungen und ihre Kosten fortbestehen.
4. Regulierungslücken erfordern politisches Handeln
Struktur der Chemikalienregulierung
In Deutschland regelt das Chemikaliengesetz die Grundzüge der Chemikaliensicherheit, insbesondere den Vollzug von EU-Recht und die Ahndung von Verstößen. Den Kern der europäischen Chemikalienregulierung bilden die REACH- und die CLP-Verordnungen (Classification, Labelling, Packaging), die als EU-Verordnungen unmittelbar gelten und seit fast 20 Jahren bestehen. REACH regelt die Zulassung, Registrierung, Bewertung und Beschränkung von Chemikalien und verpflichtet Unternehmen in der Lieferkette zur Information, um ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt zu sichern.⁴5 Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische. Ergänzt wird dieser Rahmen durch weitere Regelungen wie die EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POP-Verordnung), die besonders langlebige organische Schadstoffe beschränkt oder verbietet, sowie durch internationale Initiativen wie das globale Rahmenwerk für Chemikalien (Global Framework on Chemicals, GFC), in dessen Rahmen sich Staaten weltweit für ein globales Chemikalienmanagement engagieren (siehe Abbildung 4).⁴⁶
Die europäische Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit
In ihrer Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (2020; Chemicals Strategy for
Sustainability, CSS) betont die EU die Notwendigkeit eines sichereren Chemikalienmanagements und ordnet dies in ihr übergeordnetes Ziel ein, die Verschmutzung von
Wasser, Boden und Luft durch Chemikalien
bis 2050 zu minimieren – das Zero-PollutionZiel.¹⁷,
⁴⁷ Die Strategie verfolgt dabei mehrere
Ansätze: Sie will vulnerable Bevölkerungsgruppen besser schützen und Chemikalien in Menschen und Ökosystemen gezielter
überwachen, auch um Zusammenhänge
zwischen Chemikalien und Geschlecht besser zu verstehen. Gefährliche Stoffe sollen
zudem bereits in der Entwicklungsphase
eines Produkts vermieden werden, statt erst
nachträglich reguliert zu werden. Schädliche Chemikalien sollen künftig nur noch
dort eingesetzt werden, wo sie für Gesundheit, Sicherheit oder das Funktionieren der
Gesellschaft tatsächlich notwendig sind und
keine sichereren Alternativen existieren
(Essential-Use-Konzept).¹7
Das Zero-Pollution-Ziel der EU
Das Zero-Pollution-Ziel der EU ist nicht wörtlich als Nullemission zu verstehen. Es
beschreibt vielmehr ein Mensch-Umwelt-Verhältnis, in dem von Menschen verursachte Emissionen weder der menschlichen Gesundheit noch natürlichen Ökosystemen
schaden. Das bedeutet: Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Böden soll auf ein
Maß gesenkt werden, das innerhalb planetarer Belastungsgrenzen bleibt, kein Risiko
mehr für Gesundheit und Ökosysteme darstellt und damit eine schadstofffreie Umwelt
schafft.⁴⁷ Die EU-Kommission hat diese Vision im Mai 2021 mit dem Zero-Pollution-Action-Plan konkretisiert, der auf eine schadstofffreie Umwelt bis 2050 abzielt und dafür
sechs Zwischenziele für 2030 festlegt, etwa eine Halbierung des Pestizideinsatzes und
des Plastikmülls im Meer.⁴⁸ Der Zwischenbericht der Kommission vom Januar 2026
bestätigt Fortschritte bei Luftverschmutzung, Pestizideinsatz und Plastikmüll, mahnt
aber schnelleres Handeln der Mitgliedstaaten an – vor allem bei Mikroplastik‑, Lärmund Nährstoffbelastung bestehen weiterhin erhebliche Lücken.⁴⁹
REACH-Verordnung: veraltet und lückenhaft
Unter der CSS wurden erste Schritte hin zu einer sichereren Zukunft unternommen. Seit Amtsantritt der aktuellen EU-Kommission im Jahr 2024 gerät die Umsetzung jedoch zunehmend ins Stocken.50 Zentrale Elemente wurden deutlich verzögert oder ganz ausgebremst, allen voran die Überarbeitung der REACH-Verordnung. Dadurch können Regulierungslücken von REACH weiterhin ausgenutzt werden. So ersetzen Hersteller*innen einen verbotenen Einzelstoff unter der bisherigen Regulierung häufig durch Alternativen mit unbekannter, mitunter ebenso schädlicher Wirkung. Wie groß das Problem ist, zeigt die Stoffgruppe der PFAS: Die Industrie greift zunehmend auf neue Varianten zurück, sodass die Gesamtbelastung trotz bestehender Regulierung weiter steigt und diese Stoffgruppe inzwischen über 10.000 einzelne Verbindungen umfasst.⁴ Chemikalien sollten deshalb als Stoffgruppen statt als Einzelstoffe erfasst und bewertet werden, um solche „bedauerlichen Ersatzstoffe“ („regrettable substitutions“) zu verhindern.⁵¹ Ein weiterer Schwachpunkt der aktuellen REACH-Verordnung ist die unzureichende Prüfung von Stoffen vor ihrer Markteinführung.⁵² Zwar verpflichtet REACH Unternehmen nach dem Prinzip „Keine Daten, kein Markt“ dazu, für Stoffe ab einer Tonne Jahresmenge Informationen zu sammeln und Gefahren sowie Risiken zu bewerten. Bei der Registrierung eines Stoffes prüft die Europäische Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) innerhalb von drei Wochen jedoch lediglich, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind, nicht aber, ob die Daten tatsächlich für eine Sicherheitsbewertung ausreichen. Liegt kein Widerspruch der Behörden vor, darf der Stoff unter den Voraussetzungen von REACH hergestellt oder importiert werden. Eine nachträgliche Beschränkung ist zwar möglich, dauert aber mit sechs bis neun Jahren sehr lange. Da die Beweispflicht bei den Behörden liegt, werden viele Chemikalien trotz lückenhafter Daten weiterverwendet.⁵3 Der langsame Beschränkungsprozess erlaubt zudem, dass gefährliche Stoffe mit hormonaktiven Eigenschaften jahrelang in Alltagsprodukten verbleiben.⁵⁴ Die CSS sieht daher vor, bei Verstößen Registrierungsnummern zu entziehen und Beschränkungsverfahren zu vereinfachen.¹⁷ Obwohl zahlreiche Studien diese Schlupflöcher dokumentieren und sich die EU im Rahmen der CSS bereits zu einer Überarbeitung der REACH-Verordnung verpflichtet hatte, geriet der Reformprozess zunehmend unter den Einfluss der Chemieindustrie und kam schließlich ins Stocken.⁵⁵ Im April 2026 kündigte die EU-Kommission an, die Überarbeitung der REACH-Verordnung vorerst auf Eis zu legen.⁵⁶ Angesichts der zahlreichen Belege für den bislang unzureichenden Schutz der europäischen Bevölkerung vor schädlichen Chemikalien ist diese Entwicklung besonders kritisch zu bewerten. Kritiker*innen einer strengeren Chemikalienregulierung verweisen häufig darauf, dass für viele Anwendungen noch keine ausgereiften Alternativen existieren. Das Beispiel PFAS zeigt jedoch, dass dies nur für einen Teil der Anwendungen zutrifft: Für Feuerlöschschäume, Lebensmittelverpackungen und Textilien sind bspw. praxistaugliche PFAS-freie Alternativen bereits verfügbar.⁵⁷ Schwieriger ist die Substitution in Elektronik, Halbleiterfertigung oder bestimmten Medizinprodukten.⁵⁸ Doch auch hier wird an Lösungen gearbeitet: Erste PFAS-freie Fotolacke für die Halbleiterindustrie werden bereits entwickelt.⁵⁷ Fehlende Alternativen sind daher kein Argument gegen Regulierung, sondern ein Auftrag an die Industrie, in Innovation und Substitution zu investieren. Diesem Prinzip folgt auch das Essential-Use-Konzept der EU-Chemikalienstrategie.59
Restrictions Roadmap und PFAS-Verbot: zügige Umsetzung notwendig
Trotz der Verzögerungen bei der allgemeinen REACH-Überarbeitung laufen einzelne Beschränkungsverfahren weiter. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die im Rahmen der CSS verabschiedete Restrictions Roadmap („Beschränkungsfahrplan“), mit der die Regulierung besonders gefährlicher Chemikalien beschleunigt werden sollte. Der Fahrplan umfasst 22 besonders gefährliche Stoffgruppen, die bis spätestens 2030 vom europäischen Markt verschwunden sein sollten.60 Doch nach anfänglichen Fortschritten geriet der Prozess ins Stocken. Laut einer Analyse von Umweltorganisationen wurden aus dem Fahrplan bislang nur sechs Beschränkungen verabschiedet, 14 der 22 Verfahren sind praktisch eingefroren. Zudem fallen viele Beschränkungen schwächer aus als geplant, etwa weil sie enger gefasst oder ganz zurückgezogen wurden.60 Dadurch wird in Kauf genommen, dass gefährliche Chemikalien sich weiter in der Umwelt ausbreiten.⁶¹ Die EU-Kommission verweist hingegen darauf, dass seit 2022 insgesamt elf REACH-Beschränkungen verabschiedet wurden. Ein kürzlich aktualisierter Beschränkungsfahrplan lässt hoffen, dass weitere Beschränkungen in Kürze folgen werden.⁶² Teil des REACH-Beschränkungsverfahrens ist auch ein EU-weites Gruppenverbot für PFAS, das von Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden bei der ECHA eingereicht wurde und zurzeit geprüft wird. Der Ausschuss für Risikobewertung (Committee for Risk Assessment, RAC) der ECHA befürwortete Anfang 2026 in seinem Gutachten grundsätzlich eine breite Beschränkung, mit gezielten Ausnahmen für einzelne Anwendungen.⁶3 Der Ausschuss für sozio-ökonomische Analyse (Committee for Socio-Economic Analysis, SEAC) legt sein finales Gutachten erst Ende 2026 vor. Erst danach kann die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vorlegen – voraussichtlich Anfang 2027 –, über den anschließend die Mitgliedstaaten im REACH-Ausschuss abstimmen, bevor Rat und Europäisches Parlament ein Einspruchsrecht haben.⁶³ Selbst
nach einem Beschluss dürften jedoch viele
Anwendungen aufgrund langer Übergangsfristen noch bis in die 2040er Jahre erlaubt
bleiben, insbesondere dort, wo bislang keine
ausgereiften Alternativen existieren.⁶³
Politischer Handlungsspielraum besteht vor
allem bei der Ausgestaltung dieser Übergangsfristen: Deutschland gehört als einer
der fünf antragstellenden Staaten zu den
zentralen Verhandlungspartnerinnen und
kann sich für kurze Übergangsfristen und
eng begrenzte Ausnahmen einsetzen statt
breiter Sonderregelungen für die Industrie.
Ebenso wichtig ist Transparenz darüber,
wie die deutsche Position auf Bundesebene
entwickelt wird und welchen Einfluss Wirtschaftsinteressen und Lobbyakteurinnen
auf diese Position nehmen. Nur so lässt sich
verhindern, dass sich die Aufweichung, die
im Roadmap-Prozess bereits sichtbar wurde,
beim PFAS-Verbot wiederholt.
Andere Länder als Vorbild
Einzelne Länder zeigen, dass Staaten auch
unabhängig von den stockenden EU-Regulierungen handeln können. Dänemark und
Frankreich haben bereits nationale Verbote
von PFAS in ausgewählten Produkten eingeführt – in Dänemark etwa seit 2020 für
Lebensmittelverpackungen aus Papier und
Karton, seit 2026 auch für Textilien, flankiert
von einem seit 2024 bestehenden PFAS-Aktionsplan für Überwachung und Sanierung
kontaminierter Standorte.⁶⁴ Schweden hat
im Rahmen seines nationalen PFAS-Aktionsplans kürzlich ein ähnliches Verbot
vorgeschlagen.⁶⁵ Da diese Verbote bislang
nur ausgewählte Produkte abdecken, nicht
aber industrielle Anwendungen, bleibt ein
EU-weites PFAS-Verbot unverzichtbar.⁶⁴ Angesichts der zögerlichen EU-Entwicklungen
sind solche nationalen Vorstöße dennoch ein
wichtiges Zeichen, an das auch Deutschland
anknüpfen sollte.
Auch bei der Sensibilisierung für endokrin
wirksame Chemikalien geht Frankreich
voran: Bereits in ihrer nationalen EDC-Strategie für 2019–2022 erkannte die französische Regierung an, dass vulnerable Gruppen
wie Säuglinge und Kleinkinder besonders
vor EDCs geschützt werden müssen, und
sah gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen
vor, darunter Schulungen für Gesundheitsberufe, die Einbindung in die Schwangerschaftsvorsorge sowie die Verankerung von
EDC-Grundlagenwissen in Ausbildungscurricula.⁶⁶
Deutschlands Verantwortung
Als drittgrößter Chemieproduzent der Welt
(hinter China und den USA)⁶7 und größter
Chemiestandort Europas steht Deutschland in besonderer Verantwortung: Einerseits
verursacht die deutsche Industrie einen erheblichen Teil der Emissionen und Umweltbelastungen, andererseits könnte Deutschland eine Vorreiterrolle für eine nachhaltige
Chemie übernehmen und die Transformation der Wirtschaft vorantreiben.
Ein erster Schritt ist der im November 2023
vorgelegte Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen.68 Zivilgesellschaftliche
Organisationen kritisierten jedoch bereits
bei der Vorstellung, dass der Plan ohne
verbindliche Fristen, konkrete Maßnahmen
und gesicherte Finanzierung auskommt.⁶8
Deutschland sollte ihn deshalb um einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, Zielen
und Zeitplänen ergänzen und sich aktiv für
Gesundheits- und Umweltschutz durch eine
strengere Chemikalienpolitik einsetzen, wie
andere Länder es trotz EU-Verzögerungen
vormachen. Da Chemikalien über globale
Lieferketten grenzüberschreitend verbreitet
werden, darf wirksamer Schutz zudem nicht
an nationalen oder europäischen Grenzen
enden. Deutschland und die EU sollten sich
für die Umsetzung des neuen globalen Rahmenwerks für Chemikalien (Global Framework on Chemicals, GFC) einsetzen. Das ist
ein wichtiger Schritt zu einem nachhaltigen
Umgang mit Chemikalien und Abfällen
und zur Vorbeugung von Verschmutzung.⁴6
Gleichzeitig sollte Deutschland das europäische Zero-Pollution-Ziel stärken und sich für
eine giftfreie Kreislaufwirtschaft einsetzen
– Ziele, die auch international als Leitbilder
etabliert werden sollten.
Menstruationsprodukte: Eine geschlechtsspezifische Regulierungslücke
Wie bereits dargelegt, sind Frauen* besonders vulnerabel gegenüber Umweltchemikalien. Die Chemikalienpolitik muss daher einen geschlechtergerechten Ansatz verfolgen, um zu verhindern, dass geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten entstehen oder vertieft werden.³⁶ Besonders deutlich wird dies am Beispiel von Menstruationsprodukten, die teilweise bis zu 90 % aus erdölbasierten Kunststoffen bestehen und gefährliche Chemikalien enthalten können.³⁰ Konsumentinnen müssen Informationen über deren Inhaltsstoffe bislang mühsam selbst zusammentragen, denn Herstellerinnen sind nicht zur Offenlegung verpflichtet. In der EU werden Menstruationsprodukte unter REACH lediglich wie normale Konsumprodukte reguliert, obwohl sie über Stunden mit sensiblen Körperregionen wie der Vaginalschleimhaut in Kontakt stehen und Schadstoffe so direkt in den Körper gelangen können. Nötig ist ein gesetzlicher Rahmen, der gesundheitsschädliche Stoffe in Menstruationsprodukten verbietet und Herstellerinnen zur Deklaration der Inhaltsstoffe verpflichtet, damit Verbraucherinnen informierte Entscheidungen treffen können.30
5. Handlungsempfehlungen
Aus den beschriebenen Risiken und Kosten ergibt sich ein klarer politischer Handlungsauftrag: Wo gefährliche Stoffe weit verbreitet, persistent oder schwer rückholbar sind und vulnerable Bevölkerungsgruppen betreffen, sollte Regulierung nicht auf vollständige wissenschaftliche Gewissheit warten. Dem Essential-Use-Konzept folgend sollten gefährliche Chemikalien zudem grundsätzlich vermieden werden, wo sicherere Alternativen existieren oder ihr Einsatz nicht zwingend erforderlich ist. Vorsorgeprinzip und ökonomische Evidenz sprechen dafür, Expositionen früh an der Quelle zu reduzieren, denn auch die Verzögerung notwendiger Maßnahmen ist eine politische Entscheidung mit messbaren gesundheitlichen, ökologischen und finanziellen Folgen.
Bundespolitische Ebene
- Auflage eines nationalen Aktionsplans zu endokrin wirksamen Chemikalien: Der Aktionsplan sollte konkrete Ziele für Prävention, Monitoring und den Schutz vulnerabler Gruppen festlegen und Umwelt- sowie Gesundheitsgerechtigkeit verbindlich berücksichtigen.
- Prüfung nationaler Schutzmaßnahmen bei Verzögerungen auf EU-Ebene: Wo europäische Maßnahmen ausbleiben oder sich verzögern, sollte die Bundesregierung nationale Schutzmaßnahmen prüfen, insbesondere für PFAS-haltige Produkte. Die Initiativen von Frankreich, Dänemark oder Schweden zeigen, dass nationales Handeln möglich ist.
- Stärkung des Vollzugs des Chemikalienrechts: Informations- und Registrierungspflichten sollten konsequenter kontrolliert, Verstöße wirksam sanktioniert sowie Marktüberwachung und HumanBiomonitoring ausgebaut werden.
- Verbesserung des Schutzes besonders belasteter und vulnerabler Gruppen: Dies umfasst insbesondere geschlechtergerechte Maßnahmen, transparente Inhaltsstoffinformationen und strengere Anforderungen an besonders körpernahe Produkte wie Menstruations- und Kosmetikartikel.
- Stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Schutz der Gesundheit: Dazu 16 Chemikalienpolitik für Umwelt und Gesundheit – Was jetzt zu tun ist zählen evidenzbasierte Aufklärungskampagnen über gefährliche Chemikalien wie EDCs und gezielte Informationen für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Zudem sollten Gesundheitsberufe als zentrale Vertrauensund Beratungsinstanz (nach Vorbild der französischen EDC-Strategie) stärker eingebunden werden – etwa durch verpflichtende Fortbildungen sowie die Aufnahme des Themas in Schwangerschaftsvorsorge und Ausbildungscurricula.
EU-Ebene
- Verschärfung statt Aufweichung der EU-Chemikalienverordnung REACH: Die REACH-Verordnung sollte an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden – hin zu einem Verbot besonders schädlicher Stoffe, mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit sowie sicheren Alternativen, statt einer Verwässerung oder Deregulierung. Dazu gehören verstärkte Sanktionen gegenüber Unternehmen, die Informations- und Registrierungspflichten nicht vorschriftsgemäß erfüllen sowie die Beschleunigung der Verfahren zur Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe.
- Gruppenbasierte Regulierung und Einbezug von Mischungseffekten: Chemikalien sollten als Stoffgruppen statt als Einzelstoffe erfasst, bewertet und reguliert werden. Schädliche Auswirkungen durch kombinierte Exposition gegenüber mehreren Chemikalien (Cocktail-Effekte) sollten durch die Einführung eines Mischungsbewertungsfaktors (MAF) in der Risikobewertung systematisch berücksichtigt werden.
- Konsequente Anwendung des EssentialUse-Konzepts und geschlechtergerechte Umsetzung der europäischen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS): Schädliche Chemikalien sollten nur noch dort eingesetzt werden, wo sie für Gesundheit, Sicherheit oder das Funktionieren der Gesellschaft erforderlich sind und keine sichereren Alternativen existieren. Daher sollte der Beschränkungsfahrplan der Europäischen Kommission konsequent umgesetzt werden, sodass bis 2030 besonders gefährliche Chemikalien vom Markt verschwunden sind. Außerdem sollte die Umsetzung der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit Zusammenhänge zwischen Chemikalien und Geschlecht dabei konsequent mitdenken.
- Ambitionierte Umsetzung des globalen Rahmenwerks für Chemikalien (GFC): Deutschland und die EU sollten sich für die Umsetzung des neuen GFC einsetzen und ihre Führungsrolle in der internationalen Chemikalienpolitik aktiv wahrnehmen.
Fazit
Die wissenschaftliche Evidenz zu Umweltchemikalien zeigt deutlich: Ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten sind hoch – die Kosten konsequenter Regulierung im Vergleich gering. Dass die europäische Chemikalienreform vorerst auf Eis gelegt wurde, ist daher ein politisches Versäumnis mit langfristigen Folgen für Gesundheit, Umwelt und öffentliche Haushalte. Als einer der größten Chemieproduzenten der Welt trägt Deutschland besondere Verantwortung und hat, wie Dänemark, Frankreich oder Schweden bereits vormachen, die Möglichkeit, auf EU-Ebene wie national voranzugehen. Eine strengere Regulierung schädlicher Chemikalien schützt dabei nicht nur die menschliche Gesundheit, sondern reduziert zugleich die Belastung von Ökosystemen, deren Funktionsfähigkeit die Grundlage für langfristiges Wohlergehen bildet. Damit kann sie auch dazu beitragen, den eng miteinander verknüpften Krisen von Chemikalienbelastung, Klimawandel und Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken. Es braucht daher ein grundlegendes Umdenken in der Chemikalienpolitik, das die Belastungsgrenzen unseres Planeten anerkennt und dazu beiträgt, Gesellschaft und Wirtschaft innerhalb eines sicheren und gerechten Handlungsraums zu halten. Politische Entscheidungsträger*innen sollten diese Verantwortung jetzt gemäß dem Vorsorgeprinzip aktiv wahrnehmen, um Gesundheit zu schützen, Folgekosten zu vermeiden und die Chemieindustrie zukunftsfähig aufzustellen.
Danksagung
Dieser Policy Brief entstand im Rahmen des Projekts „Diagnose Verschmutzung: Umweltchemikalien als Gesundheitsproblem – vom Wissen zum Handeln“, das Gesundheitsberufe für die gesundheitlichen und planetaren Risiken von Umweltchemikalien sensibilisiert und ihnen konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigt. Wir danken der TARGOBANK Stiftung herzlich für die Förderung dieses Projekts. Unser Dank gilt zudem Dorothea Baltruks, Leonie Bernhard und Charlotte Schnabel für ihre wertvolle Unterstützung im Projekt.
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