Rechtliche Rahmenbedingungen für planetare Gesundheit in Deutschland
Wo ermöglicht der Rechtsrahmen bereits die Berücksichtigung von ökologischer Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen? Wie müsste er verändert werden, um diese zu ermöglichen und zu fördern? Stehen aktuelle Gesetze Bestrebungen nach nachhaltigerem Handeln im Gesundheitswesen vielleicht sogar im Weg?
Diese Fragen leiten die Kooperation zwischen dem Institut für Medizinrecht der Bucerius Law School Hamburg, der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG) und CPHP. Dabei stand die Analyse der wichtigsten Hebel im Vordergrund, allen voran die Stärkung von Nachhaltigkeit im Arzneimittel- und im Medizinproduktesektor, die einen erheblichen Anteil am ökologischen Fußabdruck des Gesundheitswesens haben. Auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine stärkere Berücksichtigung von planetarer Gesundheit in der Präventions- und Public-Health-Politik ist eine Priorität für die Kooperation
Projektziele
Ziel der Kooperation ist es, wichtige Hebel, Barrieren und Potentiale für planetare Gesundheit im Medizin- und Gesundheitsrecht zu identifizieren, für Entscheidungsträger:innen aufzuarbeiten und durch Gespräche, Veranstaltungen und Publikationen im Sektor und der Politik zu disseminieren und weiterzuentwickeln.
Methodik
Nach anfänglicher Analyse der Prioritäten und Gelegenheitsfenster, die für die Kooperation besonders relevant sind, organisierten Maren Sowa (Bucerius Law School) und Dorothea Baltruks (CPHP) einen runden Tisch mit Expert:innen zum Thema Nachhaltigkeit im Arzneimittelwesen. Aus diesen Einblicken und der Hintergrundrecherche entwickelten wir einen Policy Brief, der Anfang 2023 veröffentlicht wurde und viel Aufmerksamkeit in den Fachmedien und dem Sektor mit sich zog.
Von Beginn an widmeten wir uns auch der Frage, wie das Wirtschaftlichkeitsgebot im SGB V durch ein Nachhaltigkeitsgebot ergänzt, flankiert oder erweitert werden könnten. Prof. Dr. Jens Prütting, Inhaber des Lehrstuhls Privatrecht VII – Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht, und Dr. Max Hügel, Inhaber der Akademischen Ratsstelle für Öffentliches Recht an der Universität Greifswald, veröffentlichten dazu eine juristische Analyse. Gleichzeitig begann ein enger Austausch mit Krankenkassen(-verbänden) mit Interesse an der Thematik, was zu einer gemeinsamen Abstimmung und Analyse möglicher zukünftiger Änderungen in den Sozialgesetzbüchern führte.
Auch die Public Health — Landschaft in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil der Kooperation. So analysierten wir gemeinsam ausgewählte Landesgesundheitsdienstgesetze im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie die Planung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM).
Mit Wissenschaftlerinnen der Universität Heidelberg arbeiten wir außerdem an einem Policy Brief zu Nachhaltigkeit in der europäischen Gesetzgebung zu Medizinprodukten, der voraussichtlich Ende 2024 veröffentlicht wird.
Weitere Informationen und Materialien
Policy Brief: Nachhaltigkeit im Arzenimittelwesen stärken
Kommentar: Ein neues Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit — Die Lösung aller Probleme?
Expert:innengespräch: Planetare Gesundheit und der Arzneimittelsektor
Projektlaufzeit
Seit Januar 2022
Ansprechperson
Projektkoordination