Um Gesundheit innerhalb planetarer Grenzen zu schützen und zu fördern, müssen Arzneimittel nachhaltig, bzw. umweltverträglich produziert, verbraucht und entsorgt werden. Diese Prozesse verursachen aktuell einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen des Gesundheitswesens und bergen das Risiko gesundheits- und umweltschädliche Stoffe in Ökosysteme abzugeben. Nachhaltigkeit im Arzneimittelwesen ist eines der wichtigen Themen der Zusammenarbeit zwischen dem CPHP, der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. und der Bucerius Law School zur gesetzlichen Verankerung von Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen. Am 5. September fand dazu ein erstes Fachgespräch mit Expert:innen statt.
Wenn Arzneimittel neu zugelassen werden, nimmt das Umweltbundesamt (UBA) eine Umweltrisikoprüfung vor. Das UBA kann jedoch weder verbindliche Auflagen bestimmen noch hat das Ergebnis der Prüfung einen Einfluss darauf, ob ein Humanarzneimittel zur Zulassung kommt. Zudem gibt es kaum transparente Daten zur Umweltbilanz von bereits zugelassenen Medikamenten. Seit Jahren häufen sich Berichte über verschmutzte Gewässer und Böden in Produktionsländern von Arzneimitteln sowie mangelhafte Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards. Doch Anreize und verbindliche Vorgaben, um die Umweltbilanz von Humanarzneimitteln zu verbessern, gibt es bislang kaum. Die Teilnehmenden des Fachgespräches identifizierten daher eine verbindliche Umweltrisikoprüfung verankert im Humanarzneimittelrecht als einen wichtigen Hebel. Ebenfalls diskutiert wurde, dass das für Anfang 2023 geplante Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz den Arzneimittelsektor bislang nicht als „risikobehafteten Sektor“ identifiziert.
Der Deutsche Apothekertag wird sich vom 14.–16. September 2022 schwerpunktmäßig mit dem Thema „Klimawandel, Pharmazie und Gesundheit“ beschäftigen. Das CPHP wird die Entscheidungen dort verfolgen und weiter mit Partner:innen an Ansätzen zur Verbesserung von Nachhaltigkeit im Arzneimittelsektor arbeiten.
Ansprechpartnerin: Dorothea Baltruks