Schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ThürGDG‑E), 11.09.2025
Das Centre for Planetary Health Policy (CPHP) und dessen Dachorganisation, die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. begrüßen ausdrücklich die geplante Modernisierung des Thüringer Gesundheitsdienstgesetzes. Ein zukunftsfähiger Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) ist eine tragende Säule für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere angesichts multipler Krisen – demografischer Wandel, zunehmende chronische Erkrankungen und nicht zuletzt die Klimakrise. Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung müssen in Zeiten ökologischer Krisen konsequent zusammengedacht werden, da Klimawandelfolgen, Luftverschmutzung, chemische Schadstoffe und Mikroplastik nicht nur den Ökosystemen, sondern auch der Bevölkerungsgesundheit schaden. Klimagesundheit ist eine zentrale Zukunftsaufgabe, bei der Thüringen mit dem vorliegenden Entwurf die Chance hat, bundesweit eine Vorreiterrolle einzunehmen.
Stellungnahme zum Entwurf
Gesundheitsverständnis und Rollenbeschreibung
Der Entwurf sieht eine Stärkung von Prävention, Gesundheitsförderung und bevölkerungsmedizinischen Ansätzen vor (§ 1, § 7). Besonders positiv ist die Betonung von niedrigschwelligen, lebensweltnahen Angeboten sowie der „Health in All Policies“-Ansatz in den Begründungsteilen.
Der Entwurf nennt in § 1 Abs. 1 wichtige Einflussfaktoren auf Gesundheit, darunter auch soziale und ökologische Belange. Dies ist positiv zu bewerten. In § 1 Abs. 2 wird die sozialkompensatorische Rolle des ÖGD betont. Ergänzend sollte klar herausgestellt werden, dass der ÖGD auch eine sozialgestalterische Aufgabe hat: strukturelle Rahmenbedingungen aktiv so zu beeinflussen, dass Gesundheit für alle gefördert und gesundheitliche Ungleichheiten abgebaut werden.
Dabei sollte der Schwerpunkt auf verhältnispräventiven Maßnahmen liegen. So wird zum Beispiel in § 1 Abs. 1 Satz 3 die „Stärkung der Eigenverantwortung“ besonders hervorgehoben, ohne gleichwertig die Notwendigkeit zu betonen, Lebenswelten durch verhältnispräventive Maßnahmen gesundheitsförderlich und präventiv zu gestalten. Verhaltensweisen spielen keine irrelevante, jedoch nur eine untergeordnete Rolle für individuelle und kollektive Verhaltensänderungen; sofern die Bedingungen in Lebenswelten nicht derart gestaltet sind, dass gesundheitsförderliches und klima-/umweltfreundliches Verhalten für alle einfach, attraktiv und bezahlbar ist. Hier wäre eine Balance notwendig, um ein modernes Public-Health-Verständnis abzubilden.
Umwelt- und Klimaeinflüsse, Hitzeschutz und Extremwetter
Mit § 14 wird der „Schutz vor gesundheitsschädigenden Umwelt- und Klimaeinflüssen“ ausdrücklich erwähnt. Damit wird das Themenfeld Gesundheit und Klima klar im Gesetz verankert – ein bundesweit wichtiges Signal. Gleichzeitig bleibt der Entwurf im Hinblick auf konkrete Maßnahmen bezüglich Hitzeschutz und Extremwetter zu vage. Damit bleibt eine zentrale Bedrohungslage, die schon heute erhebliche Morbidität und Mortalität in Thüringen verursacht, unterbelichtet. Der ÖGD muss befähigt werden, nicht nur reaktiv, sondern proaktiv Strukturen zum Schutz vor Extremwetterereignissen aufzubauen, zu koordinieren und langfristig zu begleiten. Dies sollte im Gesetz ausdrücklich normiert und auch in die Katastrophenschutzregelungen (§§ 22–25) aufgenommen werden.
One Health und Infektionsschutz
Die Klimakrise verändert zudem die Ausbreitungsmuster von Infektionskrankheiten. Neue vektorübertragene Erreger (z. B. durch Tigermücken) und sich verschiebende Endemiegebiete (z. B. von Zecken) stellen neue Aufgaben für den ÖGD dar. Diese Aspekte finden im Entwurf bislang keine ausreichende Berücksichtigung. Notwendig wäre, Monitoring- und Präventionsaufgaben explizit im Gesetz zu verankern und dabei Kooperationen mit Veterinär- und Umweltämtern nach dem „One Health“-Ansatz vorzusehen. Nur so kann der ÖGD seiner Rolle in der frühzeitigen Prävention und Gefahrenabwehr gerecht werden.
Kooperation/Kommunale Gemeinschaftsarbeit
Der Entwurf sieht in § 4 die Zusammenarbeit der unteren Gesundheitsbehörden im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit vor. Dies ist ein richtiger und wichtiger Ansatz. Um gesundheitsförderliche, klima- und umweltfreundliche Lebensbedingungen für alle zu schaffen, reicht dies jedoch nicht aus. Im Sinne des „Health in all policies“-Ansatzes sollte im Gesetz ausdrücklich eine verbindliche Einbindung des ÖGD in ressortübergreifende Planungen und Entscheidungsprozesse vorgesehen werden. Dazu gehören insbesondere Stadtplanung, Bauleitplanung, Verkehrs- und Umweltpolitik, Bildung und Wirtschaft. Der ÖGD muss in die Lage versetzt werden, hier nicht nur beratend tätig zu sein, sondern auch verpflichtend konsultiert zu werden.
Dafür sollte eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen bei größeren Vorhaben, analog zu bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfungen, geschaffen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass gesundheitliche Auswirkungen von Planungen und Maßnahmen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Dies stärkt die Prävention und trägt dazu bei, Synergien zwischen Gesundheitsschutz, Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit zu nutzen.
Eine stärkere Verankerung des ÖGD in ressortübergreifenden Prozessen würde nicht nur die Effizienz von Präventionsmaßnahmen erhöhen, sondern auch die Resilienz der Bevölkerung gegenüber gesundheitlichen Krisen fördern. Damit Thüringen eine Vorreiterrolle im Bereich der Public Health Governance übernehmen kann, sollte die gesetzliche Regelung über die in § 4 vorgesehene Beratungsfunktion hinausgehen und verbindliche Konsultations- und Prüfverfahren festschreiben.
Digitalisierung und Berichterstattung
Positiv hervorzuheben ist die geplante zentrale digitale Plattform (§ 5), die eine interoperable, medienbruchfreie Zusammenarbeit ermöglichen soll. Auch die Integration von Klima- und Umweltdaten in die Gesundheitsberichterstattung (§ 10, Begründung) ist ausdrücklich zu begrüßen. Damit entsteht die Grundlage für eine evidenzbasierte Politikgestaltung. Allerdings sollte die Berichterstattung verbindlich um Sozialdaten ergänzt werden. Nur eine integrierte Berichterstattung über Gesundheit, Umwelt und soziale Indikatoren ermöglicht es, die Determinanten von Gesundheit umfassend zu erfassen und politische Entscheidungen mit Co-Benefits für Gesundheit, Klima, Umwelt und soziale Gerechtigkeit zu gestalten.
Aufgaben der oberen Gesundheitsbehörde im Sinne eines Kompetenzzentrums
Die Aufgaben der oberen Gesundheitsbehörde sind im Entwurf so beschrieben, dass sie im Sinne eines Kompetenzzentrums Gesundheitsschutz wirken sollen. Damit entsteht eine wichtige Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis, die den unteren Gesundheitsbehörden evidenzbasierte, einheitliche und handlungsorientierte Leitlinien bereitstellen kann. Positiv ist die damit verbundene Stärkung wissenschaftlich fundierter Gefahrenabwehr. Ergänzend sollte jedoch ebenso eine präventive und verhältnispräventive Ausrichtung im Fokus stehen.
Multiprofessionelle Ausrichtung
Die vorgesehene multiprofessionelle Ausrichtung des ÖGD ist ein Fortschritt. Neben ärztlichen werden künftig auch gesundheitswissenschaftliche, naturwissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Expertisen einbezogen. Einschränkend bleibt jedoch, dass auf Leitungsebene weiterhin die ausschließliche fachärztliche Qualifikation für das Öffentliche Gesundheitswesen verlangt wird (§ 2 Abs. 3). Dies erscheint angesichts des Fachkräftemangels und der zunehmend komplexen Führungsaufgaben nicht zeitgemäß. Für Leitungspersonen sind neben medizinischem Wissen vor allem Kompetenzen in Public Health, Personalführung, Organisation und Management entscheidend. Wir regen daher an, die Zugangsvoraussetzungen zu erweitern und auch Fachkräfte mit gesundheitswissenschaftlicher oder sozialwissenschaftlicher Expertise und relevanter Führungserfahrung zuzulassen.
Personal und Ressourcen
Zur Erhöhung der eigenen Resilienz des ÖGD gegenüber zukünftigen Krisen und der Verbesserung seiner Handlungsfähigkeit bezüglich seiner (weiter) bestehenden Aufgabenfelder wurde die Notwendigkeit einer verbesserten personellen, technischen und finanziellen Ausstattung, sowie ein Fokus auf multiprofessionelles Arbeiten bereits vielfach betont und ist unabdingbar. Positiv ist, dass der Entwurf Personalgewinnung, ‑bindung und ‑entwicklung sowie Fort- und Weiterbildung betont. Entscheidend wird jedoch sein, dass hierfür dauerhaft ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Die Finanzierung über den Pakt ÖGD war ein wichtiger Impuls, ist jedoch befristet. Um Planungssicherheit zu schaffen und den Verlust dringend benötigter Fachkräfte zu verhindern, braucht es eine langfristige Absicherung der Personalressourcen – unabhängig davon, ob diese über Bundes- oder Landesmittel erfolgt. Ohne verlässliche Ressourcenzusagen bleibt die Umsetzung vieler im Entwurf vorgesehener Aufgaben gefährdet.
Nachhaltigkeit des ÖGD
Schließlich sollte der ÖGD auch selbst klima- und ressourcenschonend arbeiten. Nach § 7 ThürKlimaG haben öffentliche Stellen eine Vorbildfunktion bei Energieeinsparung, erneuerbaren Energien, nachhaltiger Mobilität und Ressourcenschonung. Der Thüringer ÖGD könnte hier bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen, indem er diese Prinzipien im eigenen Verwaltungshandeln umsetzt und sichtbar macht. Dies stärkt nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern trägt auch unmittelbar zur Gesundheitsförderung bei, da ressourcenschonendes Verwaltungshandeln zugleich klima- und gesundheitsfreundlich wirkt.
Fazit
Der Referentenentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des ÖGD in Thüringen und sendet bundesweit ein starkes Signal. Damit der ÖGD seine Rolle als Garant für Bevölkerungsgesundheit in Zeiten der ökologischen Krisen jedoch vollumfänglich wahrnehmen kann, sollten die genannten Punkte im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden. Thüringen hätte damit die Chance, nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit Maßstäbe für eine klimaresiliente und zukunftsfähige öffentliche Gesundheitsversorgung zu setzen.
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