
In der neuen Publikation des Centre for Planetary Health Policy (CPHP) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG e. V.) analysieren die Autor:innen Katharina Wabnitz, Milva Ende, Hannah Otto, Johanna Weis und Annkathrin von der Haar zwei zentrale Steuerungsinstrumente der Prävention: den GKV-Leitfaden Prävention sowie den Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen.
Ziel der vorliegenden Analyse war es, die aktuelle Verankerung von planetarer Gesundheit in beiden Leitfäden zu untersuchen, Schlüsselstellen und Ansatzpunkte mit transformativer Wirkung hinsichtlich planetarer Gesundheit zu identifizieren und davon ausgehend Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung zu erarbeiten. Dabei lag ein besonderes Augenmerk auf dem Potenzial, durch Maßnahmen für Prävention und Gesundheitsförderung klima- und umweltbezogene Co-Benefits auszuschöpfen. Diese Co-Benefits entstehen, wenn Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sowohl die Gesundheit direkt fördern als auch indirekt zur Bewältigung der planetaren Krisen beitragen und damit langfristig unsere Lebensgrundlage sichern (doppelter Gesundheitsnutzen).
Wie kann das gelingen?
Die Ergebnisse sollen eine Diskussionsgrundlage für Entscheidungstragende in Bezug auf die Umsetzung in der Praxis und mögliche Weiterentwicklungen der Leitfäden bieten und dazu beitragen, das Potenzial für klima- und umweltbezogene Co-Benefits von Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung, die von Kranken- und Pflegekassen unterstützt werden, voll auszuschöpfen.
Die vorliegende Analyse des Handlungsrahmens von Kranken- und Pflegekassen hinsichtlich planetarer Gesundheit ist im Rahmen einer Präventionsinitiative zwischen BARMER und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG e.V.) entstanden. Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Umsetzung von Weiterbildungsformaten und Qualitätsstandards zur Integration der Planetary Health Perspektive in Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention nach §§ 20, 20a und 20b im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie § 5 im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI).
